Bei E-Commerce-Streitfällen ist das Gericht im Verbraucherland zuständig
Am Donnerstag hat das EU-Justizministerium eine neue Regelung zur Schlichtung von Streitfällen im E-Commerce beschlossen. Ab März 2002 können Kunden, die über das Internet Waren oder Dienstleitungen bei ausländischen Anbietern bestellt haben, bei einem Gericht am Heimatort klagen.
von HORIZONT Online –
Freitag
01. Dezember 2000