US-Bundesgericht: Marke sichert nicht automatisch Rechte an Domain-Name
Ein US-Bundesrichter hat jetzt nach einem mehr als dreijährigen Verfahren entschieden, daß eine eingetragene Marke selbst einen bekannten Unternehmens nicht automatisch die Besitzrechte an dem entsprechenden Namen der Web-Adresse einschließt. Das Gericht gab dem Ein-Mann-Unternehmen Clue Computing recht, das sich im Netz unter http://www.clue.com präsentiert. Damit wurde die Klage des Spielzeugherstellers Hasbro, Anbieter des Spiels Clue, auf die Rechte an der Domain abgeschmettert.
von HORIZONT Online –
Donnerstag
09. September 1999