Ferrero unterliegt im Streit um den "Kinder"-Begriff
Niederlage für den Frankfurter Süßwarenhersteller Ferrero: Das Unternehmen kann seinen Wettbewerbern die Benutzung des Wortes "Kinder" nicht verbieten. Laut dem Bundesgerichtshof beschreibe der Begriff lediglich den Abnehmerkreis für die von Ferrero hergestellten Waren und genieße daher keinen markenrechtlichen Schutz.
von HORIZONT Online –
Freitag
21. September 2007