Bundesgericht
Vergabe der Stadt-Genfer Plakatkonzession an Neo Advertising war rechtens
Mit einem Entscheid vom 18. September 2019 hat das Bundesgericht eine Beschwerde der APG abgewiesen. Der Aussenwerber kritisierte das Verfahren, dass dazu führte, dass die Stadt Genf am Endr die Konzession für Plakatstellen auf öffentlichem Grund an den Konkurrenten Neo Advertising (damals noch nicht Teil von Tamedia) vergab.
von Markus Knöpfli –
Donnerstag
10. Oktober 2019