"Schrems II-Urteil" des EuGH
Was das Urteil zum "EU-US Privacy Shield" für die Werbebranche bedeutet
Inwiefern werbungtreibende Unternehmen aus der EU personenbezogene Daten in die USA übermitteln dürfen, unterliegt strengen Regelungen durch die DSGVO. Bis vor kurzem galt hierfür das sogenannte "EU-US Privacy Shield", doch Mitte Juli wurde die Vereinbarung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt. Was genau Werbungtreibende nun beachten müssen, erklärt Rechtsanwalt Johannes Baumann.
von Johannes Baumann, Beiten Burkhardt –
Mittwoch
05. August 2020