Vor allem Medienschaffende wehrten sich 2016 vor dem Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB) und den Bundesgerichten für den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Diese gaben ihnen in der Mehrzahl der Fälle Recht und stellten fest, dass die Verwaltung das Öffentlichkeitsgesetz falsch angewendet hatte.
Der EDÖB, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht fällten im letzten Jahr 45 Entscheide, welche die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips betrafen. 28 Mal befasste sich der Öffentlichkeitsbeauftragte mit Klagen von Medienschaffenden, Interessenvertreten und Privatpersonen, denen der Zugang zu amtlichen Informationen verweigert worden war. 13 Fälle kamen vor Bundesverwaltungsgericht und 4 vor Bundesgericht. Bei 28 Dossiers kamen Richter und Schlichtungsbehörden zum Schluss, dass die Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip ganz oder teilweise falsch umgesetzt hatte. Nur in 17 Fällen attestierten sie der Verwaltung einen korrekten Umgang. "Die Auswertung der Urteile und Empfehlungen zeigt, dass die Verwaltung auch zehn Jahre nach Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes keinen gefestigten Umgang mit dem Gesetz hat", schreibt der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch.