Das Bundesgericht verneint die Prozessfähigkeit der Stiftung für Konsumentenschutz bei ihrer Schadenersatzklage für rund 6'000 Autobesitzer mit Schummelmotoren. Damit setzt es dem Bestreben des Konsumentenschutzes, wenigstens für einen Teil der durch die Abgasmanipulationen Geschädigten eine Entschädigung zu erstreiten, einen Schlusspunkt.
Mit diesem Urteil werde einmal mehr offensichtlich, dass Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz bei Massenschäden rechtlich ungeschützt sind – selbst bei offenkundig widerrechtlichen Machenschaften, wie sie der Volkswagen-Konze
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