Konsumentenschutz fordert
Das Bundesgericht verneint die Prozessfähigkeit der Stiftung für Konsumentenschutz bei ihrer Schadenersatzklage für rund 6'000 Autobesitzer mit Schummelmotoren. Damit setzt es dem Bestreben des Konsumentenschutzes, wenigstens für einen Teil der durch die Abgasmanipulationen Geschädigten eine Entschädigung zu erstreiten, einen Schlusspunkt.