Die Vereinbarung des Branchenverbandes Swiss Payment Association betreffend Werbeeinschränkungen und Prävention im Konsumkreditgeschäft ist ausreichend. Der Bundesrat hat diese Beurteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) am 31. August 2022 zur Kenntnis genommen. Die neue Vereinbarung ersetzt eine der beiden bereits bestehenden Vereinbarungen. Der Bundesrat sieht daher weiterhin keinen Anlass, die Definition von aggressiver Werbung im Konsumkreditgeschäft zu regeln.
Seit dem Inkrafttreten von Art. 36a Konsumkreditgesetz (KKG) am 1. Januar 2016 ist aggressive Werbung im Konsumkreditgeschäft verboten und kann mit Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden. Der Gesetzgeber hat die Definition der aggressiv