Die drei Szenarien soll die Bundesverwaltung bis Juli vorlegen können. SRG-Generaldirektor Roger de Weck sicherte daraufhin den Behörden die Mitarbeit der SRG zu : "Auf entsprechende Rückfragen der Bundesverwaltung wird die SRG in aller Transparenz Auskunft geben, wie sich solche Szenarien auswirken würden." Und er fügte hinzu: "Die SRG wird selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als potentiell Betroffene vollumfänglich informieren."
Weiter erinnerte De Weck daran, dass d
as Gesetz von der SRG verlange, "die gesamte Bevölkerung inhaltlich umfassend" zu bedienen.