Der Bundesrat hat die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung der Schweizerischen Post genehmigt. Sie basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger und Herausgeber. Darin geben diese an, ob sie die Voraussetzungen zum Erhalt der Zustellermässigung weiterhin erfüllen. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM ersichtlich. Ermässigung für die Regional- und Lokalpresse bleibt gleich
Der Bund fördert die Regional- und Lokalpresse jährlich mit einem Beitrag von 30 Millionen Franken. Zusätzlich wird im Rahmen des Differenzenausgleichs der im Jahr 2015 nicht ausbezahlte Betrag hinzugerechnet. Mittels des verfügbaren Förderbetrags und der tatsächlichen Versandmenge des vorangehenden Jahres wird die Ermässigungsberechnung vorgenommen. Für 2017 wird die Ermässigung auf 25 Rappen pro Exemplar festgesetzt und bleibt somit gleich hoch wie im Jahr 2016. Höhere Ermässigung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt für 2017 eine Ermässigung von 16 Rappen pro Exemplar. Sie ist somit ein Rappen höher als im Jahr 2016. Differenzenausgleich für die Post
Aufgrund der anhaltenden Tendenz sinkender Auflagezahlen wurden im 2015 die gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträge in beiden Kategorien nicht vollständig ausgeschöpft. Der nicht ausbezahlte Betrag wurde nun bei der Berechnung der Ermässigungen 2017 berücksichtigt und zu den 30 beziehungsweise 20 Millionen Franken hinzugerechnet.