Der Schweizer Presserat hat Beschwerden über die vier Medien ganz oder teilweise gutgeheissen. Es geht um die Verletzungen der Anhörungspflicht, der Privatsphäre und des Wahrheitsgebots.
Im Fall der "Basler Zeitung" ("BaZ") beschwerte sich der reformierte Kurator Markus Fricker, und zwar über den am 26. August 2020 veröffentl
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