21.447 Beschwerden und Anfragen zu unlauterem Wettbewerb hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale), Bad Homburg, im vergangenen Jahr bearbeitet. Das ist eine Steigerung von rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr,
Infolge öffentlicher Diskussionen, wie über die Sonderaktion von C&A zur Euroeinführung, herrscht eine zunehmende Rechtsunsicherheit. Dieser zu begegnen und gleichzeitig die Wettbewerbsregelung im Einzelhandel zu liberalisieren ist das Ziel eines neuformulierten UWG. Dazu verabschiedete die Bundesregierung in der letzten Woche einen Entwurf, der die Abschaffung der Sonderaktionsverbote und Räumungsverkaufsvorschriften für den Einzelhandel vorsieht. Auch Schluss- und Jubiläumsverkäufe sollen nicht mehr reguliert werden. Allerdings dürfen die Verbraucher über Rabatte und Preise nicht irregeführt werden. So dürfen angepriesene "Schnäppchen" keine bloßen "Lockvogelangebote" sein, der Händler muss sie eine bestimmte Zeit lang auch zu dem genannten Preis vorrätig haben.
In der Planung sind weiterhin eine EU-Verordnung zu Verkaufsförderungsmaßnahmen sowie eine EU-Rahmenrichtlinie zur Lauterkeit im Geschäftsverkehr, über deren Ausgestaltung und Formulierung aber nach wie vor diskutiert wird.