Eyeo, Anbieter des bekannten Werbeblockers Adblock Plus, verlangt von großen Werbungtreibenden und Vermarktern Geld, damit bestimmte Anzeigen trotz aktiviertem Werbeblocker angezeigt werden (Whitelisting).
Auch mit Google hatte Eyeo einen entsprechenden Whitelisting-Vertrag abgeschlossen. Anlass für das Kartellverfahren war aber nicht der Vertrag an sich, sondern Zusatzklauseln, die nach Ansicht der Kartellbehörden die unternehmerische Tätigkeit von Eyeo behindert haben. So habe der Vertrag die Möglichkeiten des Unternehmens eingeschränkt, seine Produkte weiterzuentwickeln, zu expandieren oder Investitionen zu tätigen.
„Adblocker sind legale Instrumente, wie auch der Bundesgerichtshof kürzlich festgestellt hat. Es ist nachvollziehbar, dass Verbraucher ein Interesse daran haben, die Art und die Menge der Online-Werbung zu kontrollieren, die sie zu sehen bekommen.“
Andreas Mundt
"Adblocker sind legale Instrumente, wie auch der Bundesgerichtshof kürzlich festgestellt hat. Es ist nachvollziehbar, dass Verbraucher ein Interesse daran haben, die Art und die Menge der Online-Werbung zu kontrollieren, die sie zu sehen bekommen", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Verbreitung von Adblockern ist Teil des Wettbewerbsprozesses bei Dienstleistungen der Online-Werbung. Vertragsregelungen, die auf die Beschränkung der Verbreitung von Adblockern zielen, können daher wettbewerblich nicht hingenommen werden." Da Google und Eyeo den Vertrag mittlerweile neu gefasst haben, sei das Verfahren aber mittlerweile eingestellt worden.
dh