Der Sitz des Bundeskartellamts in Bonn
Der Anfang ist getan: Die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung dürfen ihr geplantes Joint Venture zur Anzeigenvermarktung gründen – dies teilt das Bundeskartellamt nun mit. Dennoch müssen SZ und FAZ weiter um ihr Vorhaben zittern. Und wohl noch ein paar Hausaufgaben machen.
Seit Mitte Juli sind die Pläne der beiden überregionalen Titel bekannt –
hinter denen noch einiges mehr steckt beziehungsweise steckte. Nun hat das
Bundeskartellamt die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von SZ und FAZ zur Werbevermarktung überregionaler Print-Anzeigen fusionskontrollrechtlich freigegeben,
teilt die Bonner Behörde mit. Die Wettbewerbshüter sprechen hier von Rubriken- und „Aufmerksamkeitsanzeigen“ – mit letzteren sind wohl alle Flächenformate mit Image- und Produktwerbung gemeint.
Für die Freigabe „war entscheidend, dass die beiden Verlagshäuser auch künftig bei den sogenannten Aufmerksamkeitsanzeigen keine überragende Marktstellung erlangen werden und es bei den Rubrikenanzeigen – wie Stellen- und Immobilienanzeigen – starken Wettbewerbsdruck durch entsprechende Onlineangebote gibt“, sagt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Gemeinsame Vermarktung
Das steckt hinter den Plänen von FAZ und Süddeutscher Zeitung
Duett statt Quartett: FAZ und SZ wollen ihre Vermarktung zusammenlegen. Bemerkenswerter als das ist, dass es nur diese beiden Titel sind – denn ursprünglich war eine viel größere Allianz geplant, mit Zeit und Handelsblatt. Doch die vier Häuser fanden nicht zusammen, wieder einmal nicht. Dahinter steckt eine Geschichte (oder schon Posse?) mit Sticheleien und Stimmungsumschwüngen – und mit offenem Ende. ...
Doch final aufatmen können FAZ und SZ damit noch nicht. Denn: „Die kartellrechtliche Prüfung der Kooperation dauert noch an“, so das Amt weiter. Allerdings gibt die Behörde hier einen zarten Hinweis, den man als Erlaubnistendenz deuten könnte: „In den
betroffenen Markt sind neben den von den Beteiligten herausgegebenen überregionalen Tageszeitungen auch Wochen- und Sonntagszeitungen sowie Nachrichtenmagazine einzubeziehen.“
Das bedeutet: Das Kartellamt betrachtet als
relevanten Werbemarkt nicht allein nationale Tageszeitungen – wegen der Dominanz von FAZ und SZ in diesem Teilsegment würde dies wohl das Aus der Pläne bedeuten –, sondern auch noch Titel wie Welt am Sonntag, Zeit und Spiegel. Damit würden die Wettbewerbswächter von ihrer traditionellen und im Internetzeitalter kleinteilig wirkenden Marktsegmentdefinition abrücken. Für FAZ und SZ (und in Zukunft sicherlich auch für weitere Verlage) dürften das ermutigende Signale sein.
Amtschef Mundt erwartet für die weitere Kartellprüfung „noch Stellungnahmen der Verlage, um uns ein umfassenderes Bild – auch zu etwaigen Vorteilen für die
Verbraucher, die aus der Kooperation resultieren könnten – machen zu können“. Hier scheinen FAZ und SZ noch ein paar Hausaufgaben machen zu müssen.
rp