Umbau an der Spitze der DuMont Mediengruppe
Das Bundeskartellamt hat gegen die DuMont Mediengruppe (Kölner Stadt-Anzeiger, Berliner Zeitung) und zwei beteiligte Personen Bußgelder in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro verhängt. Dabei geht es um verbotene Gebietsabsprachen des Kölner Zeitungshauses mit dem Bonner General-Anzeiger. Dieser hatte die Ermittlungen mit einer Selbstanzeige ins Rollen gebracht.
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes hatten sich die beiden Verlage im Dezember 2000 auf eine weitgehende Aufteilung ihrer Verbreitungsgebiete in der Region Bonn verständigt. Beide Zeitungen zogen sich aus bestimmten Gebieten durch eine Ausdünnung der lokalen Berichterstattung und die Umstellung von Boten- auf eine postalische Zustellung weitgehend zurück und überließen damit dem Konkurrenten das Feld. Die Absprachen wurden durch gegenseitige Beteiligungen und die Einräumung eines Vorkaufsrechtes der DuMont-Gruppe an der Gruppe Bonner General-Anzeiger weiter abgesichert. Die Absprachen liefen bis ins Jahr 2016.
"Zur Verschleierung der Taten wurden die verbotenen Vereinbarungen bei einem Notar in der Schweiz abgeschlossen", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch den faktischen Rückzug von jeweils einer der konkurrierenden Zeitungen wurden die Verbreitungsgebiete untereinander aufgeteilt und der bislang untereinander bestehende Wettbewerb weitgehend vermieden. Solche Vereinbarungen, die auf den Ausschluss von Wettbewerb zwischen Verlagen gerichtet sind, sind auch nach der neu eingeführten pressespezifischen, kartellrechtlichen Ausnahmevorschrift verboten."
Während DuMont, ein Rechtsanwalt, der DuMont beraten hat und an den Absprachen aktiv beteiligt war, und eine weitere Person nun ingesamt 16 Millionen Euro Bußgeld berappen müssen, kommt der Bonner General-Anzeiger ohne Strafe davon. Der Verlag hatte die Ermittlungen mit einem Kronzeugenantrag im Dezember 2017 ausgelöst. Das Kartellamt hatte daraufhin die Zentrale von DuMont in Köln und die Kanzlei des betroffenen Anwalts durchsuchen lassen.
Durchsuchung
Kartellamt ermittelt wegen möglicher Wettbewerbsabsprachen gegen DuMont
Das Bundeskartellamt hat am Dienstag Räume der DuMont Mediengruppe in Köln durchsuchen lassen. Hintergrund der Aktion ist der Verdacht auf mögliche Wettbewerbsabsprachen zwischen dem Kölner Zeitunhshaus und dem Verlag des Bonner Generalanzeigers. ...
Mit seiner Selbstanzeige wollte sich der Bonner General-Anzeiger offensichtlich auch von Altlasten befreien: Im Frühjahr haben die Gesellschafter des Verlags ihre Anteile an die Rheinische Post Mediengruppe aus Düsseldorf verkauft. Das Kartellamt hat die Übernahme im Mai ohne Auflagen genehmigt, weil sich die Verbreitungsgebiete der beiden Zeitungen nicht überschneiden.
Auch DuMont arbeitete bei der Aufklärung der Vorwürfe mit dem Kartellamt zusammen. Das heutige Management hatte laut DuMont keinerlei Kenntnisse von den damaligen Absprachen. Die Kooperation mit der Behörde wurde beim Strafmaß berücksichtigt. DuMont habe durch die einvernehmliche Beendigung des Verfahrens "einen erheblichen Abschlag erhalten", heißt es in einer internen Nachricht des Vorstandes an die Mitarbeiter.
DuMont wollte sich 2004 mit 18 Prozent an der Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser beteiligen. Das Bundeskartellamt untersagte den Zusammenschluss allerdings, weil er zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellungen auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten geführt hätte. Zwischen den beiden Verlagen bestanden damals bereits vielfältige wirtschaftliche Verflechtungen, unter anderem über die gemeinsam kontrollierte Bonner Anzeigenblatt GmbH & Co. KG, Bonn, die im Kernverbreitungsgebiet des General-Anzeiger Anzeigenblätter herausgibt. Die wechselseitigen Beteiligungen wurden allerdings Ende 2016 aufgelöst. dh