Die Kommunikationswirtschaft ist mit aus ihrer Sicht überbordender und wenig zielführender Datenschutzregulierung seit langem leidgeprüft – und mit den Wortungetümen dahinter. Ganz neu im Spiel dagegen ist dieses hier: das Telekommunikation- Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Es wurde gerade Ende Mai von Bundestag und Bundesrat beschlossen und soll die Rechtsunsicherheiten beenden zwischen den deutschen Vorschriften und der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO).
Eigentlich sollte ja die berühmt-berüchtigte europäische E-Privacy-Verordnung das alles klären – aber die lässt weiter auf sich warten. Nun also das TTDSG. Es wird am 1. Dezember in Kraft treten und ermöglicht Nutzern unter anderem, ihre (Nicht-)Zustimmung zu Cookies auch übergreifend in sogenannten "Personal Information Management Systems" (PIMS) zu hinterlegen. Und es begrenzt jenen heiklen
Graubereich, in dem Onlineanbieter und deren Vermarktungs- und Messdienstleister ihre Cookies weiterhin ohne Nutzerzustimmung glauben setzen zu dürfen.