Der Spiegel darf die im Zusammenhang mit den Verfehlungen von Bild-Chefredakteur Julian Reichelt aufgestellten Behauptungen nicht weiter verbreiten. Das entschied das Landgericht Hamburg. Das Nachrichtenmagazin sei über die Grenzen der zulässigen Verdachtsberichterstattung hinausgegangen. Bei Spiegel Online ist der Artikel von Mitte März dennoch weiterhin abrufbar - ergänzt um eine Anmerkung der Redaktion.
Der Spiegel hatte Mitte März unter der schmissigen Headline "Vögeln, fördern, feuern" über angebliche Verfehlungen von Reichelt gegenüber weiblichen Mitarbeitern berichtet. Zur gleichen Zeit musste sich der Bild-Chef de
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