Die Preisanpassungsklauseln von Netflix sind laut Landgericht Berlin unzulässig
Netflix räumt sich in seinen Nutzungsbedingungen das Recht ein, seine Preise von Zeit zu Zeit zu erhöhen, um auf steigende Kosten zu reagieren. Diese Klausel ist in ihrer jetzigen Form allerdings unzulässig. Das entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Demnach sind die Kriterien für Preiserhöhungen zu intransparent.
In seinen Nutzungsbedingungen behält sich Netflix das Recht vor, seine Abo-Preise "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu erhöhen, um "Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln". Als mögliche Gründe für Preiserhöhungen nennt Netflix unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme.
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin sind diese Angaben allerdings zu vage. Preisanpassungsklauseln müssten die Gründe für eine Preiserhöhung so transparent darstellen, dass Kunden diese "anhand klarer und verständlicher Kriterien" nachvollziehen könnten,
heißt es in der Begründung des Gerichts.
Bei einem weltweit agierenden Konzern sei unklar, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. Außerdem beanstandete das Gericht die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel, die lediglich Preiserhöhungen vorsieht, aber keinen Hinweis darauf enthält, dass Netflix bei Kostensenkungen auch verpflichtet ist, die Preise zu senken. 
Preiserhöhung um 100 Prozent
Was erlauben DAZN?
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"Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", betont Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim VZBV. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte den Streamingriesen schon einmal wegen intransparentetr Preisanpassungsklauseln verklagt. Damals enthielt die entsprechende Passage in den Nutzungsbedingungen überhaupt keine Kriterien für Preisanpassungen und wurde vom Berliner Kammergericht 2019 daher für unwirksam erklärt. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Netflix hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Netflix hatte für den US-Markt Anfang des Jahres Preiserhöhungen von 1 bis 2 US-Dollar angekündigt. In der Vergangenheit wurden die Preise daraufhin mit Verzögerung meist auch in den anderen Märkten angehoben.
dh