Die Bundesländer, die per Staatsvertrag den Rahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festlegen, wollen künftig den Sendern mehr Handlungsspielraum bei der Entscheidung einräumen, ob ein fortlaufendes Fernsehprogramm zum Beispiel ins Netz verlagert, oder nicht mehr mit einem fortlaufenden Programmschema stattfinden oder sogar ganz eingestellt werden soll. Hintergrund ist das veränderte Nutzerverhalten mit steigender Nachfrage nach digitalen Angeboten.
Der entsprechende Staatsvertrag, dem die Ministerpräsidenten zugestimmt haben, muss noch die Länderparlamente passieren, um in Kraft treten zu können. Bislang ist es so gewesen, dass die Länder genau festschreiben, welche fortlaufenden Programme die Sender anbieten müssen - künftig gilt das dann nur noch für einen Teil der Kanäle. Bei Spartensendern sollen die Sender im Zusammenspiel mit den Sender-Kontrollgremien mehr Entscheidungsfreiheit haben.
ZDF-Intendant Himmler sagte im Fernsehrat mit Blick auf den Staatsvertrag, die Medienpolitik habe vorausschauend gehandelt. Das gelte etwa für die Flexibilisierung bei der Beauftragung der linearen - also fortlaufenden - Angebote. "Auch wenn für das ZDF noch nicht der Zeitpunkt gekommen ist, davon Gebrauch zu machen." Mit drei eigenen linearen Sendern, einer Mediathek und zwei Apps sei das Angebotsportfolio im Vergleich mit anderen großen Senderfamilien sehr überschaubar.