Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen.
Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.
"Wir nehmen unsere DSGVO Pflichten sehr ernst. Die Entscheidung des Bundeskartellamts aber wendet das Wettbewerbsrecht in verfehlter Weise an, indem es Sonderanforderungen aufstellt, die nur für ein einziges Unternehmen gelten sollen", schreiben Yvonne Cunnane, Head of Data Protection bei Facebook Ireland und Nikhil Shanbhag, Director and Associate General Counsel, in einem
Blogbeitrag. "Wir
lehnen die Auffassung des Bundeskartellamts entschieden ab und werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen", kündigen die Facebook-Manager an. Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform - mit dem "Gefällt-mir"-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics.
Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung "als Gesamtpaket" zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können.
dpa