Im Juli hatte das Bundeskartellamt bereits die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Anzeigenvermarktung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung durchgewunken, nun haben die beiden Verlage auch die zweite kartellrechtliche Hürde genommen: Das Kartellamt hat aus Wettbewerbssicht keine Einwände und dem Vorhaben grünes Licht erteilt.
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