Um das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, hilft es, sich zwischendurch zu erinnern, worum es ursprünglich ging. Im Fall der Presseförderung ging es darum, Abonnenten ihre gedruckten Zeitungen weiterhin auch dort zuzustellen, wo sich das betriebswirtschaftlich schon jetzt oder bald nicht mehr lohnt. Dahinter steht der Wunsch, erstens die Leser nicht an Medien zweifelhaften Ursprungs zu verlieren; zweitens, die Gesellschaft nicht zusätzlich zu fragmentieren – eine Regionalzeitung hat auch einende Wirkung; und drittens, den Zugang zum demokratischen Meinungsbildungsprozess auch jenen zu ermöglichen, die
das Lesen auf Papier nun einmal bevorzugen. Diese Vorliebe mag sich eines Tages biologisch erledigen. Noch gibt es dieses Bedürfnis. Es könnte länger befriedigt werden, hätte der Mindestlohn die Zustellung nicht derart verteuert.
Eben das ist der Grund, weshalb sich die Politik finanziell behilflich zeigt: nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, wohl aber für fünf Jahre. Bis dahin, sagen die Verlage, könnte das Geschäftsmodell mit digitalen Abos so weit entwickelt sein, dass es Redaktionen nährt. Das Geld vom Staat ist als Überbrückungshilfe gedacht.
Im Sommer beschloss der Bundestag eine Presseförderung von 220 Millionen Euro.
Vorige Woche nannte HORIZONT die Vergabekriterien. Zeitungen sollen demnach 59, Zeitschriften 11, Anzeigenblätter 30 Prozent erhalten.
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Der Bundestag hat beschlossen, Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblätter zu subventionieren. Aber wie soll das Geld verteilt werden? Dazu gab es bisher keine Übereinkunft. Nun hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium eine Lösung gefunden. Die Formel lautet: 59 + 11 + 30 = 100.
Der Bericht provozierte zahlreiche Reaktionen. Sie offenbaren Missverständnisse, darunter durchaus nachvollziehbare. Sechs seien exemplarisch genannt: