Betriebsstätten in Deutschland, die wegen der Coronapandemie mindestens drei Monate schließen mussten, können rückwirkend ihre Rundfunkbeiträge zurückbekommen. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können ab sofort eine Freistellung von der Beitragspflicht für Betriebsstätten beantragen, wie der Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio am Freitag mitteilte. Dies beschlossen demnach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
von HORIZONT Online / dpa Freitag, 15. Mai 2020