Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ist Vorsitzende der Rundfunkkommission
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland sollen künftig strengere und einheitliche Regelungen in Sachen Transparenz, Gremienkontrolle und regelgerechtes Verhalten gelten. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einigten sich dazu am Donnerstag in Berlin auf einen Entwurf für einen Vierten Medienstaatsvertrag, wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei mitteilte.
Die Länderchefs reagieren damit auf die Krisen bei den ARD-Anstalten Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und Norddeutscher Rundfunk (NDR). "Das schnelle Agieren in diesem Punkt zeigt, dass die Länder dem Thema eine hohe Bedeutung beimessen und dass sie handlungsfähig sind", wurde die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zitiert. Sie ist Vorsitzende der Rundfunkkommission.
Als Beispiele für Transparenz nannte Dreyer die Offenlegung von Kosten für Produktionen oder der Gehälter von Führungskräften. Außerdem solle es jeweils unabhängige Compliance-Beauftragte geben. Die Standards werden demnach künftig für alle Rundfunkanstalten gelten.
Wegen Krise beim RBB
Länder wollen mehr Vorgaben für Rundfunk - MPK stimmt ab
Die Bundesländer wollen auch als Konsequenz aus der Krise beim RBB mehr Transparenz und eine stärkere Einhaltung von Regeln beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Regierungschefinnen und -chefs wollen am Donnerstag über den geplanten Medienstaatsvertrag abstimmen, kündigte Brandenburgs Medienbeauftragter Benjamin Grimm am Mittwoch in Potsdam an. ...
Der RBB war im vergangenen Sommer wegen Filz-Vorwürfen in eine tiefe Krise geraten. Im Zentrum steht neben der fristlos entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger der zurückgetretene Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt. Es gilt bis zum Abschluss die Unschuldsvermutung. Beim NDR ging es um unterschiedlich gelagerte Vorwürfe gegen Führungskräfte.
Der Entwurf für den Medienstaatsvertrag soll nun zunächst einmal den Landtagen der einzelnen Bundesländer vorgelegt werden. Anschließend werden die Länderchefs den Staatsvertrag unterzeichnen, was dann wiederum von den Landtagen ratifiziert werden muss. Anfang 2024 soll das neue Gesetz dann in Kraft treten. Neben den ARD-Anstalten zählen auch ZDF und Deutschlandradio zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.