"Maximal kompliziert und umständlich"

Digitalverbände kritisieren EuGH-Urteil zu Like-Buttons scharf

Websitenbetreiber müssen beim Einsatz des Like-Buttons Vorsicht walten lassen
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Websitenbetreiber müssen beim Einsatz des Like-Buttons Vorsicht walten lassen
Websitenbetreiber sind für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen mitverantwortlich, wenn sie den Like-Button von Facebook bei sich einbinden. Das hat der Europäische Gerichtshof EuGH am Montag entschieden. Die großen Digitalverbände kritisieren das Urteil. Die Nutzung von Websiten werde "maximal kompliziert", so der BVDW, der Branchenverband Bitkom warnt vor Haftungsfallen für Seitenbetreiber. 
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Laut dem heutigen Urteil des EuGH müssen Websitenbetreiber, die Facebooks "Like"-Button einbinden, bei den Nutzern eine Einwilligung einholen. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Werbeanbietern betroffen sein. Auf Website-Nutzer könnte mit der Entscheidung ein weiterer Einwilligungs-Klick zukommen. 

"Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH tausenden Webseitenbetreibern eine enorme Verantwortung auf – vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage", kritisiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nicht nur Seiten, die den Like-Button eingebunden haben, müssten jetzt handeln. Das Urteil werde sich auf alle gängigen Social-Media-Plugins auswirken. "Webseitenbetreiber müssen nun mit Facebook und den anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten können sie in Haftungsfallen laufen", warnt Rohleder. Ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons wirklich etwas bewirken, dürfe zumindest bezweifelt werden.

Schon jetzt würden Datenschutzerklärungen, Geschäftsbedingungen und Informationen zu Cookies viel Raum auf Websites einnehmen und von den meisten Nutzern "nur noch formal" zur Kenntnis genommen. Mit dem EuGH-Urteil steige der bürokratische Aufwand für Seitenbetreiber noch weiter. 
Ähnlich äußert sich der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW): Dass Nutzer einer Website über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, sei prinzipiell noch nachvollziehbar. "Hier aber wieder das Einwilligungsprinzip für alle Nutzer zugrunde zu legen, geht an jeder Realität vorbei – das macht jede Webseitennutzung aus Sicht der Nutzer maximal kompliziert und umständlich", kritisiert BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.

Bereits jetzt gebe es für die Nutzung des Like-Buttons datenschutzgerechte Lösungen. So seien zahlreiche Webseitenbetreiber dazu übergegangen, Like-Buttons erst nach einem initialen Klick aktiv zu schalten. Alternativ gebe es den Shariff-Button, durch den die Verbindung etwa zum sozialen Netzwerk erst nach Interaktion aufgebaut wird. "Beide Lösungen stellen sicher, dass sich Nutzer bewusst für die Interaktion durch soziale Netzwerke in diesem Kontext entscheiden. Somit müssen sich nicht alle Besucher einer Seite durch Einwilligungstiraden quälen. Vor allem, weil es viele Nutzer eben doch nicht direkt betrifft", erklärt BVDW-Experte Duhr. 

Da die Seitenbetreiber keinen Einfluss auf Art und Umfang der Datenerhebung durch Facebook haben, sei die Rechtsauslegung des EuGH "in Richtung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Datenerhebung doch sehr fragwürdig". dh



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