Ab dem heutigen Montag dürfen Friseure nach dem Corona-Shutdown wieder öffnen. Für den Lesezirkel, der seine Magazinmappen zu 70 Prozent an öffentliche Auslagestellen wie Cafés, Hotels, Friseure und Arztpraxen vermietet, waren und sind das schwierige Wochen. Auch für Zeitschriftenverlage, die fürs 2. Quartal um einen wichtigen Auflagenbestandteil und, zeitverzögert, um damit verbundene Reichweiten fürchten. Denn die Gastronomie ist weiterhin geschlossen, und nicht wenige niedergelassene Ärzte dürften die Hand-zu-Hand-Magazine aus hygienischen Gründen vorerst aus ihren Wartezimmern verbannt haben.
Bis Ende vergangener Woche gab es für
Friseursalons sogar ein Verbot. „Zeitschriften dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden“, hieß es im Corona-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk, herausgegeben von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Der Lesezirkel- sowie Zeitschriftenverband VDZ
liefen Sturm – mit Erfolg. Denn
nun heißt es dort: „Zeitschriften sollen nur unter
Hygieneauflagen zur Verfügung gestellt werden.“ Ob die Friseursalons angesichts dieser und vieler weiterer neuer Vorschriften tatsächlich sofort wieder Magazine auslegen, ist eine ganz andere Frage.
Offensichtlich sehr schnell hat der Lesezirkel-Verband mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege laut dem
Plakattext eine gemeinsame „Innitiative“ (sic!) gestartet, um den Friseuren und ihren Kunden die wichtigsten Hygieneregeln nahezubringen: Mundschutz, Händewaschen und Abstandhalten.
rp
Das Plakat von Lesezirkel-Verband und Friseur-Berufsgenossenschaft