Es gebe einen konkreten Hinweis. "Gerade auch zum Schutz der Meinungsfreiheit sind verbindliche Spielregeln erforderlich", sagte LFK-Präsident Wolfgang Kreißig.
Bei politischer Werbung werde oft an Parteien gedacht. Aber auch andere Gruppierungen, wie zum Beispiel die Organisatoren von Demonstrationen, könnten eine bestimmte politische Richtung verfolgen, die sie bekanntmachen wollten. "Mit dem Verbot politischer Werbung im Rundfunk soll verhindert werden, dass einzelne gesellschaftliche Gruppierungen durch Sendezeit Meinungsmacht einkaufen und damit die öffentliche Meinungsbildung bestimmen können", erklärte die LFK in einer Mitteilung.
Beim Sender L-TV war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Gründer der Initiative "Querdenken 711", der Unternehmer Michael Ballweg, gab zwar an, Werbezeit gekauft zu haben. Er fügte aber hinzu: "Es ist irritierend, dass unsere kleinen Demonstrationen so viel Beachtung finden und nun ein TV-Sender solche Probleme bekommt."
Die LFK lizenziert und beaufsichtigt als Medienanstalt den privaten Rundfunk, außerdem weist sie unter anderem Übertragungskapazitäten zu. Die Initiative "Querdenken 711" war in den vergangenem Monaten durch die Proteste gegen die Corona-Auflagen in Stuttgart und auch in Berlin bekanntgeworden.