E-Paper werden künftig steuerlich bevorzugt
Bei E-Books sowie bei digitalen Zeitungen und Periodika gilt künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. "Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen", sagte die auch für Medien zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) nach Angaben ihres Hauses in Berlin.
Es komme nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt. "Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar – ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden", sagte Grütters. Auch der kulturelle Wert eines Buches erschöpfe sich nicht in seiner gedruckten Form.
Für Print- und gedruckte Presseerzeugnisse gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, für die digitalen Varianten sind bisher die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Eine inzwischen gekippte EU-Regelung schrieb bisher einen Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen vor.
Die Verlegerverbände begrüßen die Entscheidung, kritisieren aber Ausnahmeregelungen. So sind gebündelte Angebote von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz ausgeschlossen. Diese seien aber "ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen", betonen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Deutsche Bibliotheksverband und der Verband Bildungsmedien in einer gemeinsamen Mitteilung. Im Bereich der Fachmedien handele es sich schon jetzt um die wichtigste Verbreitungsform.
"Es ist gut, dass viele digitale Publikationen bald begünstigt besteuert werden sollen", so die Verbände. "Mit dem Ausschluss gebündelter Datenbankangebote verweigert die Bundesregierung aber schon heute unverzichtbaren, innovativen Verbreitungs- und Geschäftsmodellen digitaler Presse die dringend benötigte reduzierte Mehrwertsteuer. Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeugt rechtlich nicht und ist medienpolitisch der falsche Weg." Man appelliere daher an die Vertreter des Deutschen Bundestags, die reduzierte Mehrwertsteuer auf alle relevanten Vertriebswege für digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften auszudehnen.
dh/dpa