Nach dem Landgericht München hat nun auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags die Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Google als unzulässig eingestuft. Das berichtet die Bild. Demnach verstoße die bevorzugte Anzeige von Inhalten des Portals Gesund.bund.de bei Google gegen die Pressefreiheit.
Laut dem Gutachten, das der Bild vorliegt, würde die Kooperation des Ministeriums mit Google "faktisch zu einer Monopolstellung eines solchen Portals führen". Damit bestätigte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags die Einsch
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