EU-Richtlinie
Ende 2016 hatte eine Tageszeitung in Österreich eine Kolumne mit einem Gesundheitstipp veröffentlicht - frisch geriebener Meerrettich solle demnach Rheuma-Schmerzen lindern. Allerdings war die Zeitangabe, wie lange der Meerrettich-Verband auf der Haut bleiben soll, in dem Artikel falsch angegeben: Eigentlich sollte es zwei bis fünf Minuten heißen - und nicht zwei bis fünf Stunden. Eine Zeitungsabonnentin befolgte den Rat und klagte dann gegen den Verlag auf Schadenersatz von 4400 Euro, weil sie eine toxische Reaktion im Fußbereich erlitt.