+ Copyright-Reform

Was das neue EU-Urheberrecht für Verlage und Plattformbetreiber bedeutet

Das EU-Parlament muss der Urheberrechtsreform noch zustimmen
EU-Parlament
Das EU-Parlament muss der Urheberrechtsreform noch zustimmen

Die EU hat sich nach monatelangem Ringen auf eine Reform des Urheberrechts geeinigt - inklusive des umstrittenenen Leistungsschutzrechts und der von Internetaktivisten gefürchteten Uploadfilter. Was steht genau drin in den beiden umstrittenen Artikeln 11 und 13 - und was bedeuten die Regelungen für Verlage und Plattformbetreiber? Eine Übersicht.

Artikel 11 - Schutz von Presseveröffentlichungen zur Online-NutzungWas steht drin? In Artikel 11 (hier gibt es den noch nicht finalen Textentwurf) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Leistungsschutzrecht für Presseveröffentlichungen im Internet einzuführen. Auch die Autoren sollen "einen angemessenen Anteil an den Einnahmen, die Presseverleger für das Internet erhalten" bekommen. Ausgenommen sind Hyperlinks sowie die private und nicht-kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Nicht geschützt ist die Verwendung "einzelner Wörter" oder "sehr kurze Auszüge aus einer Presseveröffentlichung". Was ist das Ziel? Offiziell will die EU mit dem neuen Urheberrecht Rechteinhaber im Internet stärken. In der Pressemitteilung des EU-Parlaments heißt es, man wolle "die Chancen von Rechteinhabern, insbesondere Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren sowie Nachrichtenverlagen verbessern, bessere Vergütungsabkommen für die Verwendung ihrer Arbeit auf Internetplattformen zu verhandeln". #PAYWALL Der vor allem von Verlagen geforderte Artikel 11 zielt in erster Linie auf News-Aggregatoren im Internet ab. Diese hoffen nun darauf, endlich ebenfalls von den Milliardeneinnahmen von Google

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