Herr Mundt, Sie haben mit der GWB-Novelle nun ein deutlich schärferes Instrument in der Hand, um gegen Machtmissbrauch der Digitalkonzerne vorzugehen. Müssen sich Google, Facebook und Amazon auf eine Lawine an neuen Verfahren einstellen? Die GWB-Novelle gibt uns tatsächlich erweiterte Kompetenzen – wir können jetzt gegen die Tech-Konzerne früher einschreiten. Die Neuerungen des Gesetzes sind sinnvoll und gut. Der Gesetzgeber hat internationale Diskussionen und die praktischen Erfahrungen der Wettbewerbsbehörden aufgegriffen und umgesetzt. Jetzt geht es an die Anwendung. Dazu müssen wir auch intern beim Bundeskartellamt umorganisieren, denn wir haben für die neuen Aufgaben kaum neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen. Andererseits starten wir auch nicht bei null. Wir haben bereits sehr wichtige Verfahren gegen verschiedene Digitalkonzerne geführt, unter anderem gegen Facebook zum Thema Datensammlung und zum Umgang von Amazon mit seinen Marktplatz-Händlern.
Wenn sich ein Tech-Konzern künftig gegen Entscheidungen des Bundeskartellamts wehren will, wendet er sich direkt an den Bundesgerichtshof – und nicht mehr zunächst an das Oberlandesgericht Düsseldorf. Wie wichtig ist dieser neue, einstufige Rechtsweg? Für die Verfahren nach dem neuen Instrument, dem sogenannten Paragraph 19a GWB, ist der Rechtsweg verkürzt worden.