Im Vergleich zum Vorjahr gingen beim Presserat damit 250 Beschwerden mehr ein. Die Zahl der im Ausschuss behandelten Eingaben stieg um über 100 auf 606. Laut Presserat gab es 2018 zudem auffällig viele Sammelbeschwerden, also zahlreiche Beschwerden zu einem einzelnen Artikel. So zogen 74 besonders kontroverse Artikel wie zum Beispiel ein Kommentar über eine vegane Kita oder ein Bericht über einen Lehrstuhl für alternative Heilverfahren insgesamt 382 Beschwerden nach sich.
Rückläufig waren die Beschwerden wegen der Nennung der Herkunft von Straftätern, die von über 60 im Jahr 2016 auf 30 zurückgingen. "Als hilfreich erweisen sich unsere Praxis-Leitsätze für Redaktionen, die an Beispielen erklären, wann ein öffentliches Interesse für die Herkunftsnennung gegeben ist", so die Erklärung von Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Presserats.
Die Zahl der Rügen stieg dagegen parallel zu den Beschwerden wieder an: Von 21 auf 28, davon eine nicht-öffentliche Rüge. Außerdem sprach der Presserat 70 Missbilligungen und 147 Hinweise aus. In 42 Fällen beschloss der Ausschuss keine Maßnahme. Die meisten Rügen bezogen sich auf Verletzungen des Persönlichkeits- und Opferschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex, gefolgt von Rügen wegen der Vermischung von Werbung und Redaktion nach Ziffer 7.
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Die mit Abstand meisten Beschwerden richteten sich gegen regionale und lokale Tageszeitungen (653), gefolgt von Boulevardzeitungen (238), Zeitschriften (218) und überregionalen Tageszeitungen (191). Viele Beschwerden hatten laut Presserat einen medienkritischen Unterton. Zudem gab es 2018 zahlreiche Beschwerden zu politisch brisanten Themen wie Migration und Rechtspopulismus. "Als Freiwillige Selbstkontrolle entscheiden wir nicht über verschiedene Deutungen eines Geschehens – solange die Deutungen auf korrekten Fakten beruhen", so der Sprecher des Presserats Volker Stennei.
dh