Seit dem 1. Januar 2022 gibt es in Deutschland ein Gesetz für ein Lobbyregister. Darin müssen sich Verbände, Unternehmen, Organisationen und auch Einzelpersonen listen lassen, wenn sie als Interessenvertreter gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auftreten wollen. Anfang März ist die Übergangsfrist zur Eintragung abgelaufen. Unter den Big Spendern finden sich auch einige Akteure aus der Kommunikationsbranche.
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