Im Laufe der bisherigen Verfahren habe man festgestellt, dass Werbeblocker durch eine unzulässige Umarbeitung beziehungsweise Vervielfältigung der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote verletzen. Springer hat daher eine entsprechende Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht.
"Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein", erklärt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer: "Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. Das werden wir nicht hinnehmen."
„Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein.“
Claas-Hendrik Soehring
Zuvor hatte Springer vergeblich versucht, auf Grundlage des Wettbewerbsrechts gegen das Geschäftsmodell des Adblocker-Anbieters Eyeo vorzugehen. Der Bundesgerichtshof hatte vergangenes Jahr zugunsten von Eyeo entschieden.
Das Gericht sah in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Eyeo verlangt von großen Werbungtreibenden und Vermarktern Geld, damit bestimmte Anzeigen trotz aktiviertem Werbeblocker angezeigt werden (Whitelisting). dh