Zeitschriften-Vermietung
So fordert der Verband von der Auflagenprüfstelle IVW, die an den Lesezirkel (LZ) verkauften Hefte wie vor 25 Jahren wieder in der Rubrik Abonnement auszuweisen – und nicht mehr in einer eigenständigen Kategorie. Denn LZ-Exemplare würden in der gleichen Weise und Intensität genutzt wie Abo-Exemplare, begründet der Verband. Er erhofft sich von dem Schritt wohl eine Aufwertung des LZ sowohl für die eigene Werbevermarktung als auch als Anreiz für Verlage, dem LZ mehr Hefte zu günstigeren Konditionen zu verkaufen, um die so genannte "harte Auflage" (bisher nur Abo- und Einzelverkauf) zu pushen.