EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kündigte am Mittwoch ein EU-Verfahren gegen Google an
Diese Reaktion war zu erwarten: Die deutschen Verlegerverbände begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, wettbewerbsrechtlich gegen Google vorzugehen. Auch der europäische Verlegerverband EPC spendet Beifall.
"Heute ist ein guter Tag für die Medienfreiheit in Europa", sagte ein Sprecher der Verbände am Mittwoch in Berlin. "Es ist höchste Zeit, dass dem Quasimonopolisten Google die Bevorzugung eigener Angebote untersagt wird." Auch der European Publishers Council, in dem die Chefs der führenden europäischen Verlagshäuser vertreten sind, unterstützt das Vorgehen der EU-Kommission ausdrücklich. Man rufe die Kommission dazu auf, wieder freien Wettbewerb bei der Online-Suche und dem Suchmaschinenmarketing herzustellen und Konsumenten Zugang zu fairen und unparteiischen Suchergebnissen zu garantieren.
Die Verlegerverbände fordern bereits seit Jahren die Eröffnung eines Wettbewerbsverfahrens gegen Google. BDZV und VDZ hatten bereits im Jahr 2009 eine Beschwerde wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Google an das Bundeskartellamt übersandt. Entsprechend zufrieden äußern sich die Verbände jetzt: "Europa kommt mit der Entscheidung der Kommission bei der dringend notwendigen Sicherung von Suchmaschinenneutralität einen großen Schritt voran", betonte ein Sprecher der Verbände.
Wettbewerbs-Verfahren
EU-Kommission droht Google mit Milliardenstrafe
Brüssel greift im Wettbewerbs-Verfahren gegen Google härter durch. Es sind vor allem die prominent platzierten Treffer aus der Preissuchmaschine Google Shopping, die der EU-Kommission ein Dorn im Auge sind. Schwere Probleme drohen auch beim Betriebssystem Android. ...
Die EU-Kommission hatte am Mittwoch angekündigt, wettbewerbsrechtlich gegen Google vorzugehen. Nach Einschätzung der Kommission bevorzugt der Konzern bei seiner Suchmaschine in den Trefferlisten eigene Dienste gegenüber Konkurrenzangeboten. Dies schade Wettbewerbern, aber auch Verbrauchern. Konkret nannte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager den Preisvergleich im Online-Handel. Der Internet-Konzern bevorzuge künstlich seinen eigenen Dienst
Google Shopping, dessen Treffer bei Suchanfragen prominent platziert werden. Andere Geschäftsbereiche wie Karten oder Reisen würden weiter geprüft. Auch hier hatte es diverse Beschwerden von Wettbewerbern gegeben.
dh, mit Material von dpa