Der Europäische Gerichtshof kippte das Gestz zur Vorratsdatenspeicherung (Bild: Marco2811/Fotolia)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist somit ungültig. Verbindungsdaten dürfen nun nicht mehr ohne konkreten Verdacht gespeichert werden. In den Medien wird das Urteil begrüßt. Gleichwohl meinen einige Kommentatoren, dass dies noch nicht alles gewesen sein kann. Vor allem die deutsche Politik habe noch Arbeit vor sich. Die Pressestimmen.
Die Entscheidung des EuGH ist ein Grund zur Freude. Sie weckt die Hoffnung, dass der Schutz der Menschen in der digitalen Welt vielleicht doch funktioniert - in einer konzertierten Aktion der Gerichte. Der Datenschutz ist das Grundrecht der Informationsgesellschaft. Er darf kein Gnadenrecht sein. Die drei großen Gerichte haben das verstanden. Die deutsche Politik sollte folgen.
Ist es wirklich notwendig, für alle Bürger detaillierte Profile anzulegen? Davon kann keine Rede sein. Beweise für die Notwendigkeit sind die Scharfmacher bisher schuldig geblieben. Studien legen sogar das Gegenteil nahe. Weil aber vernünftige Polizeiarbeit besser geeignet ist, Straftaten aufzuklären und öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gilt: Die massenhafte Überwachung Unschuldiger ist unverhältnismäßig, der Generalverdacht eine Beleidigung für jeden Bürger.
Der gut gemeinte liberale Vorschlag, nur die Daten Verdächtiger einzufrieren (Quick-freeze), ist untauglich. Denn auch dazu müssen Daten erst einmal gespeichert werden. Sollen aber allen Ernstes Telekommunikationsunternehmen es in der Hand haben, inwieweit Verbrechen verfolgt oder verhindert werden können? Das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins , welches das Bundesverfassungsgericht bei den Bürgern diagnostiziert hat, könnte dann einer sehr realen Bedrohung weichen.
Sicherheitsbehörden und Regierungen werden aber natürlich weiterhin nach Metadaten verlangen, die sie nachträglich durchsuchen können. Notfalls eben auch ohne EU-Richtlinie. Das zeigen erste Reaktionen wie die des Unionsabgeordneten Marco Wanderwitz: "Das heutige Urteil zur VDS ist wie ein Feiertag für das organisierte Verbrechen", schrieb er auf Twitter. Für Menschen wie Wanderwitz besteht die EU weiterhin aus 500 Millionen Verdächtigen. Und auch die Signale aus der Bundesregierung lassen wenig Zweifel aufkommen, dass es trotz des heutigen Gerichtsurteils irgendwann eine wie auch immer geartete Speicherung von Verbindungsdaten geben wird.
"Jede Person hat das Recht auf die Achtung ihrer Kommunikation" und "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten": Diesen Leitsätzen aus der EU-Grundrechtecharta, die jahrelang in der europäischen Mottenkiste herumlag, haben die Luxemburger Richter wieder Leben eingehaucht. Sie haben Mut bewiesen. Man kennt die hohen Richter bisher vor allem als Vorkämpfer für die Freiheit im Binnenmarkt. Jetzt haben sie gezeigt, dass sie auch Bürgerrechte ernst nehmen.
Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Noch nie hat der EuGH die Bürgerrechte so deutlich gegen Polizeiinteressen verteidigt. Besonders mutig war das Urteil aber nicht. Denn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können ihre Vorratsdatenspeicherung ja erst einmal behalten falls sie dies politisch für richtig halten. In fast allen EU-Staaten wird das wohl der Fall sein.
Die große Koalition hatte sich vorgenommen, das zu ändern. Vorerst wird aber nichts daraus. Zunächst ist nun die EU am Zug. Natürlich wäre es auch möglich, unabhängig von der EU ein nationales Gesetz zu schaffen, das es erlaubt, Verbindungsdaten von Telefongesellschaften, Handyfirmen und Internetbetreibern unter den strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts speichern zu lassen. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs sind allerdings noch strenger. Diese juristische Klippe zu umschiffen, wird ein heikles Unterfangen. Fest steht aber auch: Der Rechtsstaat hat eine offene Flanke. Terroristen und kriminelle Netzwerke nutzen Handys und Internet, um ihre Verbrechen zu organisieren. Es wäre fahrlässig, den Sicherheitsbehörden gegenüber solchen Aktivitäten komplette Blindheit und Taubheit zu verordnen.