Verlage vs. Google

Patent- und Markenamt weist Snippet-Tarif der VG Media als zu hoch zurück

Das Logo der VG Media
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6 Prozent des Google-Umsatzes in Deutschland fordern die in der VG Media organisierten Verlage von dem Suchmaschinenriesen dafür, dass er kleine Textausschnitte verlegerischer Angebote anzeigt. Die Schiedsstelle des Deutschen Marken- und Patentamtes hat in der Sache nun eine Entscheidung gefällt: Der von der VG Media aufgerufene Tarif sei zu hoch, der Antrag der wird zurückgewiesen. Dennoch wertet die Verwertungsgesellschaft den Schiedsspruch als Erfolg.
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Die VG Media, in der sich neben privaten Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen auch zahlreiche Verlage organisiert haben, liegt bereits seit über einem Jahr im gerichtlichen Clinch mit Google. Beim Deutschen Marken- und Patentamt liegt die Angelegenheit bereits seit diesem Frühjahr: Die Schiedsstelle hatte sich seither in nicht-öffentlichen Sitzungen mit der Thematik beschäftigt.

Im Kern ging es dabei um zwei Fragen: Muss Google für die Darstellung von kurzen Textausschnitten verlegerischer Angebote, so genannte Snippets, etwas an die Verlage bezahlen? Und wenn ja, wie viel? Die VG Media hatte für die Verwendung von Textausschnitten einen Tarif von 11 Prozent aller damit erzielten Einnahmen aufgerufen. Gefordert waren letztlich 6 Prozent, da die Verwertungsgesellschaft ja nicht alle Presseverlage vertritt. Die VG Media geht davon aus, dass Google in Deutschland insgesamt einen Umsatz von bis zu fünf Milliarden Euro macht.

Den Tarif hält die Schiedsstelle des DMPA "unter einschränkender Auslegung für anwendbar." Allerdings sei die Bemessungsgrundlage für den von der VG Media aufgerufenen Tarif zu hoch, weshalb der Antrag abgeschmettert wird. Des Weiteren schlagen die Schlichter vor, den Begriff Snippet schärfer zu umreißen: Die konkrete Wortzahlobergrenze der "einzelnen Wörter" und "kleinsten Textausschnitte" soll demnach bei sieben Buchstaben liegen - unter Ausschluss der Suchbegriffe.

Die VG Media wertet die Entscheidung als Sieg - und das Leistungsschutzrecht für "im ersten Schritt durchgesetzt". "Das Recht ist anwendbar. Google verwertet im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die Presseerzeugnisse in den verschiedenen Google-Oberflächen. Damit sind wichtige Fragen von der sachkundigen Schiedsstelle geklärt" resümiert Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media. Rundes Kollegin Maren Ruhfus fügt hinzu, dass die Entscheidung der Schiedsstelle "wertvolle Hinweise auch für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in ganz Europa" gebe.
Man wolle nun die Ansprüche der Verlage gegen Google auch für den Zeitraum ab dem 23. Oktober 2014 durchsetzen. Damals hatte die VG Media Google erlaubt, Snippets von Inhalten ihrer Mitglieder unentgeltlich anzuzeigen. Dies sowie die abschlägige Entscheidung des Bundeskartellamst vor wenigen Wochen stehe den Forderungen jedoch nicht entgegen, heißt es in einer Mitteilung der VG Media: Google habe die Gratiseinwilligungen der Presseverleger "unter Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung erzwungen. Sie sind daher kartellrechtswidrig und damit unwirksam."

Google sieht sich in dem Verfahren ebenfalls als Sieger: "Nach dem Bundeskartellamt hat nun auch die Schiedsstelle die Anträge der VG Media zurückgewiesen und in aller Deutlichkeit auf die Widersprüchlichkeit des Leistungsschutzrechts hingewiesen", so Google-Sprecher Kay Oberbeck in einem Statement, das HORIZONT Online vorliegt. "Viel lieber als juristische Auseinandersetzungen mit Verlagen führen zu müssen, wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."

Nun bleibt abzuwarten, wie die Parteien den Schiedsspruch des DPMA letztlich annehmen. Dessen Einigungsvorschläge werden verbindlich, wenn die Beteiligten diesen nicht widersprechen. Beendet ist der Streit jedenfalls mit Sicherheit nicht. ire
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