VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Ausschüttungspraxis der VG Wort könnte für die deutschen Verlage weitreichende Konsequenzen haben. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) warnte vor "katastrophalen Folgen" für die Verlage, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) muss wohl ein Weiterbildungswerk schließen, das durch VG-Wort-Einnahmen finanziert wird. Beide Verbände fordern die Politik nun zu schnellem Handeln auf.
Der BGH hatte die Ausschüttung der VG Wort aus den sogenannten Reprographie-Abgaben an die Verlage als rechtswidrig eingestuft und damit die jahrzehntelage Praxis der Verwertungsgesellschaft gekippt. Das Geld stehe nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich den Autoren zu, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag. Bisher bekamen die Verlage etwa die Hälfte der Abgaben auf Privatkopien in Copyshops und Bibliotheken. Den Verlagen drohen nun nicht nur Mindereinnahmen in Millionenhöhe, sondern auch hohe Rückforderungen durch Autoren.
Nach Ansicht des VDZ könnte das Urteil für die Verlage "katastrophale Folgen" haben. Durch die notwendigen Rückstellungen und ausbleibende Einnahmen bestehe die Gefahr, dass "eine erhebliche Zahl von Verlagen ihren Geschäftsbetrieb werde einstellen müssen", heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
Der BDZV hat bereits erste Konsequenzen aus dem Urteil angekündigt. "Seit Jahrzehnten werden die Ausschüttungen aus den so genannten Reprographie-Abgaben von den Zeitungsverlegerverbänden zweckgebunden ausschließlich für die journalistische Aus- und Fortbildung eingesetzt. Diese Finanzierungsquelle ist durch das BGH-Urteil zerstört worden", teilte eine Sprecherin mit. So werde die vom BDZV getragene Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV) wohl noch vor der Sommerpause Liquidation anmelden müssen.
Beide Verbände forderten den Gesetzgeber dazu auf, schnell tätig zu werden. Ihre Forderung: Verlage müssten auch gesetzlich als Rechteinhaber der von ihnen verbreiteten Werke gelten. "Das Urteil macht klar, wie wichtig es ist, dass die Gesetzgeber endlich auch die Presseverleger als Inhaber der üblichen Rechte von Werkmittlern anerkennen", erklärte VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.
Auch die deutschen Buchverlage kritisieren das Urteil. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezeichnete das Urteil als "schweren Schlag" für die einzigartige deutsche Verlagskultur. "Das Urteil ist kulturpolitisch höchst problematisch", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. "Es beendet das seit Jahrzehnten bestehende fruchtbare Miteinander von Urhebern und Verlagen in den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften. Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Korrektur der Entscheidungen von BGH und Europäischem Gerichtshof, sonst droht die Insolvenz etlicher kleiner und mittlerer Verlage." Die Rückforderungen würden je nach Verlag zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns betragen.
dh