Urteil
Das Landgericht Nürnberg-Fürth schloss sich damit der Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) an. Eine solche Weitergabe personenbezogener Daten sei nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt, sagte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reiche hierfür nicht aus. "Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie ihre Daten schützen wollen", betonte Dünkel.