Im Rahmen
dieser Konsultationen hatte sich die österreichische Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AVM)
bereits dafür ausgesprochen, dass vor der Einbettung von Online-Videos die Zustimmung des Urhebers eingeholt und ein "angemessener Ausgleich" gezahlt werden müsse. Dieser Linie folgt nun auch die Gema: "Wir sehen das wie die AKM",
so eine Sprecherin zu Golem.de. "Einfache Hyperlinks sind keine relevante Nutzungshandlung. Ohne diese würde das Internet nicht funktionieren. Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden."
Das Statement wirft allerdings Fragen auf. So fragt Leonhard Dobusch bei
Netzpolitik.org, warum für den Nutzer nicht klar sein sollte, dass ein Video von einer anderen Seite stammt. Außerdem käme die Einbettungs-Vergütung einer doppelten Lizenzpflicht für dieselben Inhalte gleich, schreibt Konrad Lischka bei
Spiegel Online: "Plattformbetreiber wie etwa YouTube müssen ja ohnehin Linzenzgebühren für die Werke zahlen, deren Urheber von der Gema vertreten werden. Die von YouTube stammenden, auf anderen Websites per Einbettung abgespielten Inhalte fallen auch in die Nutzung, für die YouTube an die Gema zahlt."
Zudem ist fraglich, ob beschränkte Verbreitungsmöglichkeiten für Rechteinhaber überhaupt wünschenswert ist. Denn Videos mit großer Reichweite lassen sich besser monteraisieren.
ire