Anzeigen im Umfeld der Internetsuche zu platzieren, ist für Google seit jeher ein lukratives Geschäft. Rund 90 Prozent der Alphabet-Umsätze von rund 75 Milliarden US-Dollar im vergangenen Jahr kamen aus dem Geschäft mit Onlinewerbung. Alle anderen Unternehmensbereiche neben Google steuerten nur knapp 450 Millionen Dollar Umsatz bei. Konkret geht es bei den aktuellen Vorwürfen der EU-Kommission um die Plattform "Adsense for search". Dazu gehören unter anderem die Websites von Online-Einzelhändlern, Telekommunikationsbetreibern und Zeitungen. Jedes Mal, wenn ein Nutzer eine Suchanfrage eingibt, erscheint neben den Suchergebnissen auch Suchmaschinenwerbung. Wenn der Nutzer diese anklickt, erhält sowohl Google als auch der Dritte eine Provision.
Laut der Kommission habe Google vorhandene und potenzielle Wettbewerber, darunter andere Suchdienste und Online-Werbeplattformen, daran gehindert, in diesem Bereich Fuß zu fassen. Die Wettbewerbshüter stören sich unter anderem daran, dass einige Kunden Google eine
Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und dafür auf ihren Websites den am besten sichtbaren Platz reservieren müssen. Außerdem dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Googles Anzeigen platziert werden.
Mehr zum Thema
Kreativindustrie
"Europäisches Recht darf europäische Marktteilnehmer nicht benachteiligen"
Dass US-Konzerne gegenüber ihren europäischen Konkurrenten den einen oder anderen Wettbewerbsvorteil haben, wird immer wieder moniert. Jetzt meldet sich Bertelsmann-Chef Thomas Rabe mit einem exklusiven Gastbeitrag auf HORIZONT Online zu Wort.
Dabei vertreten die EU-Politiker um Kommissarin
Margrethe Vestager die Auffassung, dass die seit zehn Jahren geübte Praxis den Wettbewerb auf dem kommerziell bedeutsamen Markt behindert. Konkret geht es um den Zeitraum 2006 bis 2009, in dem Exklusivität verlangt worden sei. Ab 2009 sei diese Klausel in den meisten Verträgen schrittweise durch die Bedingung der Premium-Platzierung einer Mindestzahl von Anzeigen und den Genehmigungsvorbehalt für konkurrierende Werbung ersetzt worden.
Der Internetkonzern hat im Rahmen des Kartellverfahrens bereits vor Kurzem beschlossen, die Bedingungen seiner Adsense-Verträge mit den direkten Partnern zu ändern und ihnen mehr Freiheit einzuräumen, konkurrierende Suchmaschinenwerbung anzuzeigen. Nun haben Google und Mutterkonzern
Alphabet zehn Wochen Zeit, um zu der Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Innovationen und Produktverbesserungen nicht nur die Auswahlmöglichkeiten für europäische Konsumenten verbessert haben, sondern auch dem Wettbewerb förderlich sind", heißt es von Google in einem ersten Statement. Man werde die Punkte der Kommission prüfen und in den nächsten Wochen detailliert antworten."
In einer weiteren Mitteilung bekräftigt die Kommission zudem ihre Schlussfolgerung, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es den eigenen
Preisvergleichsdienst auf seinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. In der heutigen Mitteilung werden zahlreiche zusätzliche Beweismittel und Daten dargelegt. Die Kommission hat die Befürchtung, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht notwendigerweise die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen.
kan Exklusiv für Abonnenten:
Eine Analyse zu den juristischen Herausforderungen Googles in der EU lesen HORIZONT-Abonnenten in der aktuellen Wochenzeitung, die auch auf dem
iPad oder - nach einmaliger
Registrierung >- als
E-Paper gelesen werden kann. Nicht-Abonennten können
hier ein HORIZONT-Abo abschließen.