Ultimate Fighting Championship

Bayerische Landesmedienanstalt kritisiert Aufhebung des TV-Verbots

Die Ultimate Fighting Championship will zurück ins deutsche TV
UFC
Die Ultimate Fighting Championship will zurück ins deutsche TV
In den Vereinigten Staaten erfreuen sich die Kämpfe der Ultimate Fighting Championship (UFC) großer Beliebtheit. Doch selbst in den riesigen USA fühlen sich die Macher der Veranstaltungsreihe eingeengt und würden deshalb gerne wieder nach Deutschland expandieren - TV-Übertragungen inklusive. Ein seit 2010 gültiges Ausstrahlungsverbot wurde im Oktober 2014 aufgehoben, damit wäre die Bahn für einen deutschen Medienpartner der UFC frei. Geht es allerdings nach der Bayerischen Landesmedienzentrale (BLM), gehörte dem brutalen Treiben im deutschen TV auch weiterhin ein Riegel vorgeschoben.
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Die Medienhüter hatten das Ausstrahlungsverbot im Jahr 2010 durchgesetzt. Das Format sei aufgrund der "darin stattfindenden Tabubrüche, wie das Einschlagen auf am Boden liegende Gegner" für das deutsche Fernsehen "nicht akzeptabel", hieß es damals. Die BLM begründete ihre Haltung unter anderem mit dem Verweis auf Paragraph 111a der Bayerischen Landesverfassung, der den Ausschluss von Gewaltverherrlichung vorsieht. Das Verwaltungsgericht München war anderer Ansicht: Ein Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl bzw. eine jugendgefährdende Wirkung lasse sich nicht feststellen, hieß es in dem Anfang 2015 veröffentlichten Beschluss.

Die UFC, eine Tochter des US-Sportvertriebs Zuffa, hat die Gunst der Stunde genutzt und sich in Verhandlungen mit deutschen TV-Partner begeben. Offenbar mit Erfolg: David Allen, Senior Vice President and General Manager Europa, Naher Osten und Afrika bei der UFC, hatte erst zu Beginn der Woche auf dem SpoBiS in Düsseldorf angekündigt, innerhalb der kommenden Wochen einen Vertragsabschluss mit einem großen Privatsender vermelden zu können. Außerdem will die UFC auch in diesem Jahr wieder ein Live-Event in Berlin abhalten. Im vergangenen Jahr hatten 8.000 Menschen die Veranstaltung in der Hauptstadt besucht. Weltweit können die Kämpfe der UFC Unternehmensangaben zufolge in 129 Ländern und 28 Sprachen empfangen werden, womit 800 Millionen Fernsehhaushalte erreicht würden.

Die dargestellten Gewalthandlungen stellen zentrale gesellschaftliche Werte und Einstellungen wie Rücksichtnahme und Empathie grundsätzlich in Frage.
Der Medienrat der BLM
Für die BLM ist die Sache jedoch noch nicht vom Tisch: Der Medienrat der Landeszentrale hat nun eine Resolution zum Thema Ultimate Fighting vorgelegt - und sich erneut für ein Übertragunsverbot im deutschen TV ausgesprochen. Die Argumente bleiben im Kern die gleichen wie vor fünf Jahren: "Die dargestellten Gewalthandlungen stellen zentrale gesellschaftliche Werte und Einstellungen wie Rücksichtnahme und Empathie grundsätzlich in Frage. Dies ist besonders kritisch zu werten, da Empathie letztlich die entscheidende Hemmschwelle bei der Ausübung von Gewalt ist", heißt es. Dies sei besonders im Hinblick auf Gewaltkriminalität bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland problematisch.

Die Medienhüter können den Beschluss des Verwaltungsgerichts München daher nicht nachvollziehen - und fordern dementsprechend seine Aufhebung: "Der Medienrat bittet den Präsidenten, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Urteils zu erreichen." ire
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