Grund dafür ist die ansonsten drohende Insolvenz der "Münsterschen Zeitung". "Nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ist ein Zusammenschluss jedoch trotz Monopolbildung ausnahmsweise freizugeben, wenn dem Zielunternehmen aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Insolvenz bevorsteht, seine Marktposition in diesem Fall ohnehin dem Erwerber zufallen würde und es insbesondere auch keinen alternativen Erwerber gibt", so Mundt.
Foto: "Münstersche Zeitung"
Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen habe sich das Bundeskartellamt in einem sehr intensiven Prüfprozess überzeugt. Anders als im Fall der sieben Lokalausgaben der "Westfälischen Rundschau" und der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" handele es sich bei der "Münsterschen Zeitung" um einen "wirtschaftlich und organisatorisch hinreichend vom Medienhaus Lensing abgrenzbaren Geschäftsbereich, auf den die Grundsätze der Sanierungsfusion Anwendung finden können".
Die "Münstersche Zeitung" umfasst die Ausgaben Münster, Steinfurt und Greven. Die Auflage des Regionalblatts ging in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurück; im 2. Quartal verkaufte die "MZ" laut IVW noch 26.162 Exemplare (Montag bis Samstag), 3,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die "Westfälischen Nachrichten" setzten im 2. Quartal 94.397 Stück ab.
fam