Der Berliner Medienkonzern war gegen das so genannte Whitelisting vor Gericht gezogen. Dieses Modell besagt, dass die Werbung bestimmter Unternehmen nicht von Adblock Plus ausgeblendet wird, wenn der Werbungtreibende dafür bezahlt. Das Oberlandesgericht Köln hat diese Politik nun als eine "unzulässige aggressive geschäftliche Praktik" im Sinne des Wettbewerbsrechts eingestuft. Der Fall soll als nächstes vor den Bundesgerichtshof gehen - Schumacher ist zuversichtlich, dass diese Instanz zu einer anderen Einschätzung kommt.
Tim Schumacher (Eyeo) über informationelle Selbstbestimmung, mobile Adblocker und die Gerichtsverfahren gegen Eyeo
(Produktion: Clipvilla, Bremen)Vor dem Interview hatte Schumacher auf den HORIZONT Digital Marketing Days ein Streitgespräch mit Johannes Vogel, Geschäftsführer Digitale Medien bei der "Süddeutschen Zeitung", geführt. Auch der Verlagsmanager
sieht das Whitelisting sehr kritisch: Eyeo mische sich damit in das Verhältnis der "SZ" zu ihren Lesern ein und versuche, "von unseren guten Beziehungen zu Lesern und Anzeigenkunden zu profitieren." Das Geschäftsmodell bleibe dabei jedoch "völlig intransparent".
Im Frühjahr war die "SZ" mit einer Klage gegen Adblock Plus beim Landgericht München
abgeblitzt. Auch Zeit Online, das "Handelsblatt" und Pro Sieben Sat 1 waren bereits juristisch gegen Eyeo vorgegangen -
bislang ohne Erfolg.
ire