Der 15. Juni 2011 ist ein einschneidendes Datum in der deutschen Medienpolitik. Alles, was an diesem Tag auf der Webseite der Tagesschau veröffentlicht wurde, wurde damals ausgedruckt. Die Papiersammlung dient dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger seither als Beweis, dass der zuständige NDR gegen das Verbot der Presseähnlichkeit verstößt. Das Verfahren durchlief mehrere Instanzen. Zuletzt urteilte das Oberlandesgericht in Köln zugunsten der Verleger und ließ gegen das Urteil keine Revision zu. Dagegen legte der NDR am 30. Januar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Mehrere weitere Verfahren sind anhängig, angestoßen von Regionalverlagen gegen die in ihrem Verbreitungsgebiet vertretenen Landesrundfunkanstalten. Am hartnäckigsten widersetzte sich einer Einigung bisher jedoch NDR-Intendant Lutz Marmor, der Text bei einem schnellen Informationsangebot wie dem der Tagesschau-App immer als unumgänglich wertete.
© BDZV / David Ausserhofer
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"Staatsfunk"-Debatte
BDZV-Präsident Döpfner wehrt sich gegen ARD und ZDF
Nächste Runde im Streit zwischen Verlegern und öffentlichen-rechtlichen Sendern. BDZV-Chef Döpfner weist den Vorwurf, dass Rundfunk-Journalisten von den Zeitungen "diskriminiert" würden, als unangebracht zurück.
Der Streit eskalierte im September vorigen Jahres. Springer-Chef
Mathias Döpfner sprach damals in seiner Antrittsrede als Präsident des
BDZV von öffentlich-rechtlichen Zeitungen und Staatsfernsehen. Er beschrieb gar ein Szenario, in dem er einen Vergleich zu Nordkorea zog.
Und die Politik? Sie vertagte ein ums andere Mal die anstehende Reform des längst veralteten Telemedienauftrags. Er regelt, was den Öffentlich-Rechtlichen im Netz erlaubt und was ihnen untersagt ist. Doch nun ist das Unerwartete passiert: Die Verleger und die Intendanten haben sich geeinigt. Wenige Tage vor dem Treffen der Ministerpräsidenten in Berlin ist damit der Weg frei für die Gesetzesnovelle.
Nach Informationen von HORIZONT gelang die Einigung bei einem Treffen, an dem neben Döpfner als Verhandlungsführer der Verleger die Intendanten
Thomas Bellut vom ZDF,
Stefan Raue vom Deutschlandradio und als Vertreterin des nicht anwesenden ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm die MDR-Intendantin
Karola Wille teilnahmen. Unter Willes Vorsitz war ein Einigungsversuch zuletzt Anfang 2016 gescheitert. Maßgeblich schuld daran war die nachträgliche Ablehnung durch ARD-Justiziare. Sie rieten davon ab, die Digitalangebote nach quantitativen Kriterien zu begrenzen und hinter den Status Quo zurückzuweichen.
Nicht sendungsbezogene Texte, hieß es bei diesem ersten Einigungsversuch, sollten lediglich hinführenden Charakter zu Audiovisuellem haben und nicht länger als tausend Zeichen sein; das Verhältnis von Text- zu audiovisuellen Angeboten sollte zudem ein Drittel nicht überschreiten.
Das neue Einigungsmodell sieht hingegen vor, dass die Digitalangebote der Öffentlich-Rechtlichen von ihrer Anmutung her den Schwerpunkt auf Audiovisuelles setzen sollen. Das sind unbestimmte Rechtsbegriffe, aus denen
Heike Raab als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und
Rainer Robra als Chef der bei diesem Thema federführenden Staatskanzlei Sachsen-Anhalt einen möglichen Gesetzestext formulieren. Stimmen die Regierungschefs der Länder dem Vorschlag am kommenden Mittwoch zu, müssten anschließend die Länderparlamente das Gesetz beschließen. Inkrafttreten könnte es voraussichtlich Anfang 2019.
Öffentlich-Rechtliche akzeptieren Verbot der Presseähnlichkeit
Wie kam es überhaupt zu dem Durchbruch zwischen den Verlegern und den Öffentlich-Rechtlichen? Zum einen war entscheidend, dass die Intendanten das Verbot der Presseähnlichkeit akzeptieren: ein Zugeständnis an die Verleger, die stets argumentierten, ein scheinbar kostenloses (da über den Rundfunkbeitrag bereits abgegoltenes) Digitalangebot mit hohem Textanteil und nachrichtlichem Informationswert erschwere die Refinanzierung von digital dargebotenem Journalismus hinter Paywalls. Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen bestritten das. Nach dem jüngsten OLG-Urteil kündigten der WDR und jüngst auch der RBB allerdings an, den Anteil an Audiovisuellem in ihren Apps zu erhöhen, was zumindest vom RBB aber ausdrücklich nicht damit verknüpft wurde, Texte zu reduzieren.
Schlichtungsstelle für außergerichtliche Lösungen
Zum anderen war entscheidend, dass eine Möglichkeit für außergerichtliche Lösungen gefunden wurde, sollte es weiterhin zu Streit zwischen Verlagen und Öffentlich-Rechtlichen kommen. Geplant ist, eine gemeinsame, paritätisch besetzte Schlichtungsstelle einzurichten. Um keine Patt-Situation entstehen zu lassen, würde ein von beiden Parteien als neutral akzeptierter Vorsitzender berufen. Stünde es pari, wäre seine Stimme ausschlaggebend. Die Idee geht auf Deutschlandradio-Intendant Raue zurück. Er hatte im November vorigen Jahres in einem "Spiegel"-Essay eine Clearing-Stelle vorgeschlagen, "durch die die Konflikte kollegial und kompromissorientiert bereinigt werden".
Wären mit der nun vorliegenden Einigung alle Rechtsstreitigkeiten zu diesem Thema ein für allemal beendet? Nicht unbedingt, denn der Rechtsweg bliebe bestehen. Auch müssten erst einmal alle bereits eingereichten Klagen zurückgezogen werden.
Die Chance, die länglich diskutierte Reform des Telemedienauftrags zu beschließen, ist nun aber gekommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ministerpräsidenten der Länder zustimmen, ist nach dieser Einigung so hoch wie nie. Damit einher gingen weitere Änderungen. Unter anderem gehört zu dem Gesamtpaket, die Verweildauer der in den Mediatheken eingestellten Sendungen zu lockern und auch Lizenzware aufzunehmen.
Das leidige Thema der Finanzierung
Ein weiteres Thema der Ministerpräsidentenkonferenz sind die Struktur und Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Hier zeichnet sich ab, dass der Rundfunkbeitrag künftig an einen Index gekoppelt sein wird. Die Abgabe stiege alle zwei Jahre entsprechend der Inflationsrate. Die Sender bekämen zudem mehr Freiheiten, wie sie das Geld verwenden. Sie müssten zwar sparen, könnten aber zum Beispiel die Zahl der Sender reduzieren, ohne dazu von der Politik beauftragt zu werden. Der käme dieses Prozedere durchaus gelegen. Die Politik wäre nämlich davon entbunden, eigene Entscheidungen zu treffen. Sie tat sich damit unter dem Druck der Öffentlichkeit, zumal in Wahlkampfzeiten, ohnehin schwer genug.
Einen Gegner hat der Vorschlag allerdings auf jeden Fall:
Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ein derartiger Verfahrenswechsel degradierte die KEF zu einer Art Controlling-Abteilung mit deutlich weniger Befugnissen als heute.
usi