TV-Werbung

Deutschland will Werbezeitbegrenzungen lockern

Kulturstaatsministerin Monika Grütters
Bundesregierung
Kulturstaatsministerin Monika Grütters
Die Werbezeit von TV-Sendern ist in Deutschland bislang auf 20 Prozent oder zwölf Minuten pro Sendestunde begrenzt. Geht es nach der Bundesregierung, dann ist damit bald Schluss. In einem Positionspapier für die anstehende Neufassung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) macht sich Deutschland für eine Lockerung der Werbezeitbegrenzungen stark.
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Mit dem Vorstoß will die Bundesregierung erreichen, dass Radio- und Fernsehsender nicht länger gegenüber Internet-Anbietern bei der Erschließung von Werbeeinnahmen benachteiligt werden. Deshalb ist "die weitgehende Liberalisierung von Werbezeitbegrenzungen" eine der Kernforderungen im deutschen Positionspapier für die AVMD-Richtlinie, die die EU-Kommission bis zum Sommer 2016 neu fassen will. Dies solle den Wettbewerbsverzerrungen für Inhalteanbieter entgegenwirken, erklärte am Freitag die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder innehat.


Einen Freifahrtschein will die Bundesregierung allerdings auch nicht ausstellen. Wie Sueddeutsche.de berichtet, soll es bei Kindersendungen, Nachrichten und bei der Übertragung von Gottesdiensten bei den derzeitigen EU-Standards bleiben. Hier gelten sogar strengere Richtlinien. In Deutschland etwa ist Werbung bei der Übertragung von Gottesdiensten und bei Kindersendungen tabu. Zudem sollen alle qualitativen Auflagen - etwa die klare Trennung von Werbung und Programm sowie Auflagen von Jugend- oder Verbraucherschutz - erhalten bleiben.

"Wir wollen die Medienvielfalt bewahren und für alle Medienanbieter faire Wettbewerbschancen schaffen, und zwar unabhängig vom Weg der Verbreitung", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), die das Papier am Freitag zusammen mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer der EU-Kommission in Brüssel übermittelte. Die EU-Richtlinie soll Mindeststandards unter anderem für Werbung, Jugendschutz und den Informationsanspruch der Öffentlichkeit festsetzen.

Das Positionspapier ist das erste Ergebnis der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, die vor einem Jahr eingesetzt wurde. Demnach will Deutschland, dass Bestimmungen etwa zum Jugendschutz oder zum Verbot von Hassreden auf alle audiovisuellen Angebote ausgeweitet werden. Eine "Unterscheidung von linearen und nicht-linearen Angeboten" werde der Medienrealität nicht mehr gerecht, heißt es. Als linear wird die von bestimmten Sendezeiten abhängige Übertragung von Radio- und Fernsehinhalten bezeichnet. Nichtlineare Angebote ermöglichen jederzeit den Zugriff auf Sendungen, etwa über die Mediatheken der Fernsehsender. mas/dpa

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