Die Medienanstalt hatte den Betreiber des Kanals bereits Ende 2016 aufgefordert, einige seiner Videos und die dazugehörigen Beschreibungen als Werbung zu kennzeichnen. Der Kampfsportler wirbt
in seinen Youtube-Kanal unter anderem für ein von ihm mitverfasstes Kochbuch und Nahrungsergänzungsmittel für Bodybuilder.
Nach der Aufforderung der MA HSH habe der Betreiber des Kanals, die Kölner
TubeOne Networks GmbH, die Beschreibungen zwar teilweise angepasst. Bei anderen Videos, in denen Uwe Schüder alias "Flying Uwe" Produkte eines Unternehmens präsentiert, dessen Geschäftsführer er ist, würden aber weiterhin die entsprechenden Hinweise fehlen. Die Medienaufsicht hat daher ein Verfahren wegen Verstoßes gegen Werbebestimmungen eingeleitet. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
Außerdem haben die Medienhüter rund 30 Youtuber in ihrem Verantwortungsgebiet angeschrieben, um sie über die Werbe- und Sponsoringbestimmungen bei Youtube aufzuklären. "Auch Werbung auf Plattformen wie YouTube unterliegt rechtlichen Grenzen", betont Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH: "Wer hier professionell tätig ist, muss sich an diese Regeln halten."
dh