Fünf Millionen Wohnungen wurden 2014 neu für den
Rundfunkbeitrag angemeldet, zwei Millionen abgemeldet. Folglich ergibt sich ein Zuwachs von drei Millionen Wohnungen, so dass nunmehr knapp 40 Millionen Wohnungen vom Beitragsservice von ARD und ZDF erfasst sind. "Das neue Modell hat eine Beitragsgerechtigkeit erbracht, wie wir sie vorher nicht erwartet hätten", sagt der Geschäftsführer des Beitragsservices,
Stefan Wolf. "Wir dachten immer, unser blinder Fleck da draußen bewegt sich bei einem Prozent, aber es waren deutlich mehr, wie sich inzwischen gezeigt hat. Erstaunlich war für uns auch, dass das neue Beitragsmodell einen Schub freiwilliger Anmeldungen produziert hat."
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Urteil
Am Rundfunkbeitrag geht kein Weg vorbei
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß: Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag festgestellt und damit drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen.
Allerdings sei der derzeit hohe Ausschöpfungsgrad eine Momentaufnahme, nachdem dem Beitragsservice zum 1. März 2013 die Daten der Einwohnermeldeämter übermittelt worden waren. "Dieser Datenbestand wird sich kaum auf diesem hohem Niveau halten lassen, weil Veränderungen zum Beispiel durch Umzüge nicht immer auch den Einwohnermeldeämtern angezeigt werden", erläutert
SWR-Justitiar
Hermann Eicher.
Nach bisheriger Planung ergeben sich von 2013 bis 2016 durch die Umstellung bei der Beitragserhebung Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro - die den öffentlich-rechtlichen Sendern allerdings nicht zugutekommen. Denn das Plus geht über den angemeldeten Bedarf der Anstalten hinaus und fließt daher auf Sperrkonten. Man müsse nun erst einmal abwarten, wo sich die Einnahmen aus dem
Rundfunkbeitrag einpendelten, so Eicher. Er warnt deshalb davor, schon in nächster Zeit neue Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite zu treffen. Dazu gehöre auch der Vorschlag, die Werbung bei ARD und ZDF einzuschränken.
dpa